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Viele Tierbesitzer überlassen Ihr verstorbenes Tier nach dem Tod beim Tierarzt.

Dieser hat dann nur die Möglichkeit das verstorbene Tier an die Tierkörperverwertung zur weiteren Verarbeitung zu übergeben, soweit kein Bestattungswunsch des Tierbesitzers geäußert wird.
Tierkörperverwertungsanlage

Ihr verstorbenes Tier gelangt dann zusammen mit anderen Tieren und Schlachtabfällen in die Tierkörperverwertungsanlage, wo es dann zu Tiermehl oder anderen Produkten weiterverarbeitet wird.

Nähere Informationen über den genauen Ablauf in einer Tierkörperverwertungsanlage und deren gesetzlichen Vorschriften erfahren die bei Ihrem zuständigen Veterinäramt

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