Ihr verstorbenes Tier gelangt dann zusammen mit anderen Tieren und Schlachtabfällen in die Tierkörperverwertungsanlage, wo es dann zu Tiermehl oder anderen Produkten weiterverarbeitet wird.
Nähere Informationen über den genauen Ablauf in einer Tierkörperverwertungsanlage und deren gesetzlichen Vorschriften erfahren die bei Ihrem zuständigen Veterinäramt